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Jet-Line Beton 10 C PV-Sockel Stütze Panel Halter betongrau Flachdachmontage

69,95 €*

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 3-4 Werktage

Produktnummer: 23195
Hersteller: Jet-Line
Gewicht: 24 kg
Produktinformationen "Jet-Line Beton 10 C PV-Sockel Stütze Panel Halter betongrau Flachdachmontage"
Flachdachaufständerung aus Beton für Solar Montage

Sie suchen eine Möglichkeit Ihr Balkonsolar Set auf einer Garage oder einem Flachdach anzubringen, dann haben wir die Lösung für Ihr Problem. Mit dem Jet-Stone erhalten Sie eine Flachdachhalterung inkl. Betongewichte in einem Produkt geliefert.

Maße:
  • Länge: 80 cm
  • Höhe: vorne: 27 cm hinten 10,0 cm
  • Breite: ca. 12 cm

Gewicht:
  • 24 KG pro Betonsockel

Lieferinhalt:
  • 1 Jet-Line Betonsockel

Vorteile:
  • Produziert in Deutschland
  • Optional Erweiterbar
  • Für 2 Module werden nur 3 Halter benötigt.

Hinweise:
Um die Gewindehülsen zu schonen, verwenden Sie bei der Montage keinen Akkuschrauber sondern eine Ratsche. Bitte mit maximal 12 Nm festziehen. (Modul Clip optional auf Anfrage lieferbar).
Wir empfehlen unter dem Sockel eine Bautenschutzmatte zu verwenden um Schäden durch Bewegung am Untergrund zu vermeiden.
Wichtiger Hinweis: Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.   Erleichterungen im Bereich Umsatzsteuer für Österreich ab Januar 2024 § 28 Abs. 62 UStG 1994 regelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet ab 1. Jänner 2024 keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage (insgesamt) nicht mehr als 35 kW (peak) beträgt und dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber/die Betreiberin auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird. Weitere Voraussetzung ist, dass für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021 in der geltenden Fassung, eingebracht worden ist. Mit Ihrem Kauf mit Lieferort Österreich bestätigen Sie ausdrücklich, dass dies für Sie zutrifft.


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