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Verlängerungskabel 5m für Balkonsolaranlage

29,95 €*

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Produktnummer: 23112
Hersteller: Jet-Line
Gewicht: 0.9 kg
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Produktinformationen "Verlängerungskabel 5m für Balkonsolaranlage"

PRODUKTINFORMATIONEN

Anschlussleitung Schuko Vollgummi Stecker auf Betteri Buchse Solar Adapter Kabel  3G1,5mm² 5m

Betteri mit Schukostecker Anschlussleitung vereint beste Komponenten.

Diese Anschlusskabel beinhaltet langlebige Betteri Steckverbinder und Schuko Stecker im Verbund mit einer leistungsfähigen Leitung.

Das flexible Kabelermöglicht einfaches Auf,- und Abwickeln ohne auf einen widerstandsfähige Gummileitung zu verzichten.

Die 3-poligen Steckverbinder sind sehr robust und daher bestens für den Einsatz unter schweren Bedingungen wie z.B. in der Industrie oder auf Baustellen geeignet.


DIESES ANGEBOT GILT NUR FÜR PRIVATKUNDEN MIT WOHNSITZ INNERHALB DEUTSCHLANDS FÜR ANLAGEN BIS ZU EINER ANLAGENGRÖßE VON MAXIMAL 30kWp:  


Wichtiger Hinweis: Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind. Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.  

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