Produktnummer:
23125
Hersteller:
Jet-Line
Zusatzfeld 1:
0
Gewicht:
0.1 kg
Produktinformationen "Balkonhalter Montage Set fuer 2 Module und Wechselrichter"
Balkonhalter für die Jet-Line Balkon Solar Anlage
25 Jahre Jet-Line Qualität, Kompetenz und Service wir bieten für unsere Kunden nicht nur ein Produkt sondern liefern Ihnen auch im Falle eines Problems die passenden Ersatzteile. Unser Ersatzteilversprechen: 95 % aller Ersatzteile versenden wir innerhalb von 24 Stunden.Befestigen Sie Ihr neues Balkonkraftwerk kinderleicht an Ihrem Balkon.
In diesem Set sind sämtliche Halterungen für die Montage am Balkon unseres
Solarkraftwerkes (Balkon Kraftwerk) bereits im Lieferumfang enthalten.
Material:
- 2 Stangen aus Aluminium
Farbe:
- Silber
Lieferinhalt:
- 2 x Stange
- 1 x Halterung Wechselrichter
- 4 x Haken Balkongeländer
- Sämtliche Befestigungsteile
DIESES ANGEBOT GILT NUR FÜR PRIVATKUNDEN MIT WOHNSITZ INNERHALB DEUTSCHLANDS FÜR ANLAGEN BIS ZU EINER ANLAGENGRÖßE VON MAXIMAL 30kWp:
- Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind.
Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind:
a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.
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