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Micro Wechselrichter 600 W Balkon Solar Anlage mit Wifi NEP BDM
258,00 €*
Produktbeschreibung: Microwechselrichter 600
Einer der besten Hersteller für Microwechselrichter . Mikrowechselrichter besitzen einen Isoliertransformator und eine Grundisolierung zwischen dem Gleichstromeingang und dem Netzstromausgang und nach VDE g-AR-N 4105 geprüft und kann somit nach den gesetzlichen Richtlinien in Deutschland betrieben werden.
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Artikel-Nr.
BDM600
AC max. Ausgangsleistung
600Wp
Max.photovoltaische Leistung
2 x 450Wp
WiFi
Ja
Nominelle Energienetzspannung
183-264 Vac
Gewichtete Durchschnittseffizienz
95,50%
Betriebstemperaturbereich
- 40°C bis + 85°C
Abmessungen in mm
277x132x50
Gewicht (kg)
2,9k
Merkmale:
Kostengünstiger Mikrowechselrichter in Top Qualität (im Verhältnis €/Watt)
Hohe kontinuierliche Ausgangsleistung bis zu 600Wp, empfehlenswert für zwei Solarmodule mit max. 450 Watt Leistung.
Hohe Effizienz bei 95,5 % CEC
Weltweit UL1741-, SAA-, TÜV-, VDE-AR-N 4105-, VDE 0126-, G83/2-, CEL 021-, IEC61727-, EN50438-zertifiziert
HIntegrierte Erdung für problemlose Installation
NEMA-6-/ IP66-/ IP67-klassifiziertes Gehäuse
Integrierte Überwachung und Powerline
Communication über RDG-256-Gateway
Kann mit BDM-300 und BDM-250 verbunden werden
NEP empfiehlt 2 Solar-Module mit max. 450W, durch dies kann eine längere Ausgangsleistung erzeugt werden. Da der Gesetzgeber die Ausgangsleistung auf 600 W begrenzt hat, ist für die Installation keine Elektrofachkraft notwendig.
Lieferumfang:
Inverter 600 W mit 2.6 m Kabel mit 2 Stecker
Inkl. Wifi
Zugang zur App NEP Nepviewer im App Store
Optional Lieferbar auf Anfrage:
Verlängerungskabel 5 m für Steckdose
DIESES ANGEBOT GILT NUR FÜR PRIVATKUNDEN MIT WOHNSITZ INNERHALB DEUTSCHLANDS FÜR ANLAGEN BIS ZU EINER ANLAGENGRÖßE VON MAXIMAL 30kWp:
Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind.
Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind:
a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.