Sie möchten Ihr neues Balkonsolar Set auf einem Ziegeldach Ihrer Garage oder auf Ihrem Hausdach montieren ? Dann ist das die richtige Lösung für Sie.
Aluminium PV-Profil in 4 x 115 cm von Jet-Line zur Ziegeldachmontage von 2 Modulen für Ihr Balkonkraftwerk oder Ihre PV Anlage. (Das Modul darf eine Maximale Breite von 104 cm haben und 30cm Höhe)
Montageset :
Für die Installation der Dachhaken wird, je nach Höhe der Lattung ein Abstandshalter zwischen Sparren und Dachhaken notwendig. Alternativ kann auch ein Blechersatzziegel montiert werden oder der Ziegel entsprechend ausgeschnitten werden. (Dies ist nicht im Lieferumfang enthalten.)
Sie erhalten bei uns hochwertige Aluminium PV-Profile in 30x56 mm und einer Länge von 1150 mm.
Dieses Montageprofil ist für die Dachbefestigung von Solarplatten hervorragend geeignet.
Die Profile können mit Profilverbindern erweitert werden. (Optional erhältlich)
Artikeldetails:
- Farbe: Silber
- Maße: Aluminium Profil 30x56 mm in 115 cm
- Material: Aluminiumlegierung AL6005-T5
Lieferinhalt:
- Für 2 Solarpanel: 4x Schiene je 1.15 m + 4x Endklemme 30 mm+ 4x Dachhaken
- Sowie 12 Schrauben zur Dachsparrenbefestigung
- 2x Verbinder zur Verlängerung der Schienen
- 4 x Muttern zur Befestigung
- Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind.
Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind:
a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.
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