18.12.24
Ist mein Bürostuhl steuerlich absetzbar
Kann ich meinen neuen Bürostuhl steuerlich Abschreiben ?
Der Kauf eines neuen Bürostuhls oder eines ergonomischen Schreibtisches für das Home Office stellt viele Käufer vor die Frage, wie viel kann ich für meinen neuen Stuhl ausgeben ? Und welche Möglichkeiten gibt es diesen als Arbeitsmittel von der Steuer abzusetzen ?
Antwort: Ja die gibt es wir werden deshalb im folgenden Text die Möglichkeiten dazu kurz erläutern. * Und teilen diese in 3 Gruppen auf:
1. Selbständige:
Selbständige können Ihren neuen Bürostuhl von Jet-Line sofort als Betriebsausgabe absetzen, sofern der Stuhl weniger als 800 € exklusive Mwst. kostet, in diesem Fall handelt es sich um ein GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) und kann im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgesetzt werden. Liegt der Preis über 952 € inkl. Mwst. (Stand 2014) muss der Stuhl über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
2. Arbeitnehmer:
Als Arbeitnehmer kannst Du deinen Bürostuhl als Werbungskosten geltend machen und von der Steuer absetzen z.b als Ausstattung in deinem Home Office. Ein Bürostuhl oder ein höhenverstellbarer Arbeitstisch von Jet-Line gelten als Arbeitsmittel, die Du benötigst, um deine beruflichen Aufgaben nachkommen zu können.
Deine Arbeitsmittel benötigst Du um dein Arbeitszimmer zuhause einzurichten.
Voraussetzung: Dein Bürostuhl muss mindestens zu 10 T beruflich genutzt werden, damit du ihn zumindest anteilig von der Steuer absetzen kannst. Wenn Du deinen Bürostuhl zu mehr als 90 % beruflich nutzt, kannst Du die Anschaffungskosten komplett absetzen.
*Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieses Artikel stellt keine Rechts oder Steuerberatung dar, der Inhalt ist rein informativ zu verbindlichen Fragen diesbezüglich nehmen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater Kontakt auf. Die angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit zusammengetragen worden.